IKS (Internes Kontrollsystem)

 

IKS für Städte und Gemeinden

Für Städte und Gemeinden bestehen keine gesetzlichen Vorschriften über ein IKS. Trotzdem fordern die Revisionsgesellschaften und kantonale Stellen (z.B. Gemeindeamt) schon heute ein internes Kontrollsystem für verschiedene Sachgebiete.
Die Praxis zeigt, dass auch gemeindeintern die Forderung wächst. RPK, GRPK, Exekutiven und kommunale Parlamente fordern vermehrt ein IKS (in Anlehnung an die Privatwirtschaft, wo ein IKS seit 1.1.2008 nach OR 728a obligatorisch ist).

PUBLICS unterstützt Städte und Gemeinden sowie andere öffentliche Instiutionen bei der Einführung eines IKS.

Nach der Einführung eines IKS in den Pilotgemeinden (Stadt Opfikon, Rafz, Schönenberg) entwickelt sich für IKS in Zürcher Gemeinden zunehmend ein Standard.

Wesentlich am Standard ist, dass er von Behörden, Finanzfachleuten und Revisoren gleichermassen akzeptiert und interpretiert wird.

Um das zu erreichen führen wir die Aus- und Weiterbildung der verschiedenen Interessenten durch und lehren aus den unterschiedlichen Sichtweisen der Gruppen IKS für Zürcher Gemeinden.

  • Dazu gehört die Schulung der jungen Finanzfachleute am Institut für Verwaltungsmanagement (IVM /zhaw).
  • Im Rahmen der VZF-Kurse ist es die Weiterbildung der Finanzverwalter der Gemeinden
  • und der Revisoren des Gemeindeamts.
  • Ebenfalls Teil des Konzepts ist eine entsprechende Behördeninformation.

Damit alle in den Gemeinden  das Gleiche unter IKS verstehen und optimale Lösungen ohne Reibungsverluste entstehen.

Kontakt: Dr. Theo Altorfer