
Im Auftrag der Gemeinden führen wir unabhängige Haushaltkontrollen nach Gemeindegesetz des Kantons Zürich §140a durch.
Zusätzlich zur Rechnungsprüfungskommission kann die Gemeinde eine interne Finanzkontrolle bestellen, die fachlich unabhängig und von der Kassen- und Rechnungsführung getrennt ist. Dies entlastet die RPK und bringt zusätzlich vertieftes Fachwissen in die Haushaltkontrolle.
Fehlt der RPK die verlangte Unabhängigkeit oder Fachkunde muss eine Prüfstelle bestimmt werden.
Dazu kann die Gemeinde private Buchprüfer, die über einen anerkannten Fachausweis verfügen, beziehen.
Wir verfügen über Prüfer mit den dazu nötigen Qualifikationen gemäss §34b der Verordnung über den Gemeindehaushalt.