Projekte: Ergänzende Betreuung

Familienergänzende und schulergänzende Betreuung

Mit dem Ja zum Gegenvorschlag am 13. Juni 2010 werden die Gemeinden verpflichtet, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder im Vorschulalter zu sorgen.

Die Finanzierung erfolgt durch Elternbeiträge und Beiträge der Gemeinden. Über Form und Umfang der Förderung entscheiden die Gemeinden selber. Eine analoge Regelung gab es bisher bereits im Volksschulgesetz.

Wir führen komplette Projekte durch zur Einführung und Ergänzung von vorschulischen Betreuungsangeboten:

  • Projektplanung
  • Bedarfsermittlung
  • Integration der bestehenden Angebote
  • Finanzierungskonzept (Investitionen / Betriebskosten)
  • Tarife
  • Projektleitung
  • Unterstützung der Behörden

Schulergänzende Tagesstrukturen

Wir führen komplette Projekte durch zur Einführung und Ergänzung von Tagessstrukturen:

  • Projektplanung
  • Bedarfsermittlung gemäss Vorgaben VSA
  • Integration der bestehenden Angebote
  • Finanzierungskonzept (Investitionen / Betriebskosten)
  • Tarife
  • Projektleitung
  • Unterstützung der Behörden und Beauftragten

Der Bund hat bis 2015 eine Anstossfinanzierung bereitsgestellt. Wir prüfen Ihre Anpruchsberechtigung und sichern die Beiträge.