
Das Projekt Bassersdorf
Bassersdorf hat aufgrund des Spannungsfelds zwischen Gewerbe, Politik und Verwaltung eine grundlegende Überarbeitung des Submissionswesens durchgeführt. Entstanden ist ein geregelter Submissionsprozess mit technisch gestützten Instrumenten, erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein.
Der Submissonsablauf steht im Internet-Explorer zur Verfügung. Die benötigten Dokumente und Informationen sind über Hyperlinks direkt aufrufbar. Das System wird laufend akutell gehalten und kann mit Passwort-Schutz abgerufen werden.
Dazu der Zürcher Unterländer:
Weniger Aufwand auf beiden Seiten
Seit rund einem halben Jahr arbeitet die Gemeinde Bassersdorf mit neuen kommunalen Vergaberichtlinien. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv, wie der Gemeinderat mitteilt.
Im Jahr 2002 hat der Gemeinderat Submissionsrichtlinien verabschiedet, welche im Vergleich zur kantonalen Submissionsverordnung insbesondere die freihändige Vergabe stark einschränkten. Dies, weil ab 10'000 Franken Vergabesumme ein Einladungsverfahren durchgeführt werden musste. Mit dieser Regelung waren weder die Gemeindeverwaltung noch die Gewerbetreibenden glücklich, weshalb die Richtlinien nur gerade ein Jahr später ausser Kraft gesetzt wurden.
Rahmenbedingungen gesetzt
Unter der Leitung der Abteilung Bau und Werke hat eine Arbeitsgruppe in einem kooperativen Prozess mit dem Gewerbeverein Bassersdorf Nürensdorf neue Richtlinien erarbeitet. Der Gemeinderat setzte dabei folgende Rahmenbedingungen: das Sicherstellen von korrekten Submissionsverfahren, die Durchführung von fairen und transparenten Verfahren, ein möglichst geringer Aufwand für die Gemeinde und die Anbieter, ein möglichst gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, die Förderung des ortsansässigen Gewerbes.
Um diese Ziele zu erreichen, beschloss der Gemeinderat, mehrere Regelungen einzuführen. So wird bis zu einem Betrag von 50'000 beziehungsweise 100'000 Franken (Bauhauptgewerbe) grundsätzlich freihändig vergeben. Auch wurde der Ablauf der Submissionsverfahren geändert. Neu obliegt die Abnahme der Eignungs- und Zuschlagskriterien wie auch die Unternehmerliste dem Gemeinderat. Dies deshalb, weil die Vergabe in diesem Zeitpunkt noch beeinflusst und politisch gesteuert werden kann. Die Auswertung der Offerten und die Vergabe wird hingegen durch die Verwaltung autonom erledigt.
Ortsansässige berücksichtigen
Im Bereich des freihändigen und des Einladungsverfahrens sollen in erster Linie ortsansässige Unternehmungen berücksichtigt werden. Wenn dadurch ein wirksamer Wettbewerb resultiert, können in zweiter Linie auch Unternehmen des regionalen Marktes einbezogen werden. Um einen Überblick über die ortsansässigen Unternehmer zu erhalten, wurde auf der Homepage der Gemeinde Bassersdorf (www.bassersdorf.ch > Wirtschaft > Gewerbe) eine Liste der ortsansässigen Firmen aufgeschaltet. Auf der Homepage können sich auch weitere ortsansässige Firmen um einen Eintrag online bewerben.
Damit einheitliche Verfahren sichergestellt werden können, wurde für die Benutzer eine EDV-Anwendung erstellt, welche durch das jeweilige Submissionsverfahren führt und somit garantiert, dass die Verfahren gleich ablaufen.
Pragmatische Lösung
Die bisherigen Erfahrungen mit den neuen Richtlinien sind sehr erfreulich und haben gezeigt, dass mit dieser einfachen und pragmatischen Lösung ein transparentes und faires Verfahren erreicht wird. Die neuen Bestimmungen führen in einem Grossteil der Vergaben zu einem schlankeren Verfahren und somit zu weniger Aufwand auf beiden Seiten.
(ZU 5.1.2006)